
Die Langform des Musikgymnasiums ist eine achtjährige Ausbildung, die eine frühzeitige Förderung musikbegeisteter Zehnjähriger mit einer realgymnasialen Ausbildung verbindet.
Das Reifeprüfungszeugnis berechtigt zur Inskription an allen österreichischen Universitäten, Akademien und Fachhochschulen.
Die verstärkte Musikausbildung mit dem Trägerfach Musikkunde ermöglicht die partielle Anrechenbarkeit der musiktheoretischen Gegenstände im Rahmen eines Musikstudiums.
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Grundprinzip ist die duale Ausbildung |
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| Musikgymnasium | ||
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Frühzeitige Förderung junger musikbegabter Menschen durch 4 – 5 Wochenstunden Musikkunde | |
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Musikpraktische Ausbildung Vokal- und Instrumentalensembles, Musizieren in Großformationen wie auch in Kleingruppen |
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Musiktheoretische Ausbildung Vermittlung profunder Kenntnisse und Fertigkeiten; |
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Musik und Bewegung: Tanz, Ballett, Ausdruckstanz, Bewegungsschulung | |
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Musik und Computer: Notenschreib- und Gehörschulungsprogramme, Kompositionsaufgaben am Computer | |
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Stundentafel
des Realgymnasiums für Studierende der Musik – Langform
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| Musikinstitut | ||
| Voraussetzung für den Besuch des Grazer Musikgymnasiums ist das Lernen eines Musikinstrumentes an einer der folgenden Ausbildungsinstitutionen mit mindestens einer Stunde Einzelunterricht pro Woche: | ||
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Universität für Musik und darstellende Kunst, 8010 Graz, Leonhardstraße 15,
Tel. 0316/389 0 |
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Johann-Joseph-Fux-Konservatorium, 8020 Graz, Nikolaigasse 2 – 4, Tel. 0316/71 12 50 |
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Steirische Musikschulen mit Öffentlichkeitsrecht | |
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PrivatlehrerIn in der Unterstufe möglich
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| Ausstattung | ||
| Unsere sehr gut ausgestattete Schule verfügt u.a. über 4 Musiksäle, eine Reihe von Kammermusikräumen, ein Musik-Computerzentrum und einen Konzertsaal | ||
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Fremdsprachen |
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Englisch ab der 1. Klasse | |
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Italienisch ab der 3. Klasse |
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Englisch als Arbeitssprache: 2. – 4. Klasse: Projekte in verschiedenen Gegenständen in englischer Sprache erarbeiten und bei einem Präsentationstag vorstellen |
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Freigegenstand Latein (4 Schuljahre zu je 3 Wochenstunden; der erfolgreiche Abschluss gilt als Studienberechtigung im Sinne der Universitätsberechtigungsverordnung) |
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| Informatik | ||
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Eigene E-Mail-Adresse und Internetzugang für alle | |
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Informatik kann ab der 1. Klasse gewählt werden | |
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ECDL – Computerführerschein | |
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Musik-Informatik | |
| Soziales Lernen | ||
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Klassenpatenschaft: Einführung in das schulische Leben durch SchülerInnen unserer Oberstufe | |
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„Lernen lernen“: gezielte Lernförderungs- und Konzentrationskurse | |
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Peer-Mediation": mit ausgebildeten MediationslehrerInnen Konflikterkennung und gewaltfreie und faire Konfliktaustragung trainieren | |
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Schuldemokratie: offen seine Meinung sagen und konstruktiv das Schulleben mitgestalten lernen | |
| Zusätzlich mögliche Angebote durch Kurse | ||
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Sportangebot(Schülerliga): Fußball, Volleyball | |
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Musisch-kreatives Angebot: Keramik, Bühnenspiel weitere Angebote siehe „Musikgymnasium – musikpraktische Ausbildung" bzw. „Aktivitäten" |
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Zertifizierte ÖKO-Schule: Umweltprojekte, Schulteichpflege | |
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Informatikkurse | |
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Weitere Angebote: Peer-Mediatorenausbildung, Medienkunde, Arabisch, Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens | |
| Aktivitäten / Schulveranstaltungen | ||
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Zwei Musiktage als Kennenlerntage in der ersten Schulwoche der ersten Klasse in Seckau | |
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Wintersportwoche in der 2. Klasse | |
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Winter- oder Sommersportwoche in der 3. Klasse bzw. in der Oberstufe | |
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Unterstufen-Abschlussfahrt in der 4. Klasse | |
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Weitere Projekttage mit musikalisch -kreativen Schwerpunkten, interkulturelle Kontakte | |
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2-3wöchiger Auslandsaufenthalt in der 6. oder 7. Klasse | |
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Reiches Ensembleangebot (Chor, Orchester, Bigband, Rock- und Popformation, Volksmusik, Musik und Bewegung, Ballett) | |
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Regelmäßige Teilnahme an musikalischen Wettbewerben | |
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Musikalische Fest- und Feiergestaltung | |
| Fünf – Tage – Woche Nachmittagsbetreuung - Mittagessen |
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| TERMINE | ||
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Instrumentale Aufnahmsprüfung und Aufnahmegespräch |
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| Die genauen Termine entnehmen Sie bitte unserer allgemeinen Terminübersicht | ||
| Im Übrigen gelten die Aufnahmebedingungen für allgemeinbildende höhere Schulen. | ||