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Hausordnung und Verhaltensvereinbarung
Präambel
Unsere Schule ist unser gemeinsamer Arbeitsplatz und damit ein großer Teil unseres gemeinsam genutzten Lebensraumes. Die Hausordnung/Verhaltensvereinbarung soll zum Ziel haben, dass wir diesen möglichst angenehm gestalten. Dabei soll sowohl die Möglichkeit gesichert sein, sich wohl zu fühlen, als auch erfolgreich und lustvoll zu arbeiten. Dazu bedarf es der Mitverantwortung aller am Schulleben beteiligten Menschen. Das sind LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern, Schulwarte, Büroangestellte, das Reinigungsteam sowie SchulärztInnen und die Direktion.
Eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist dann möglich, wenn alle Beteiligten die Spielregeln anerkennen und einhalten.
Die Verhaltensvereinbarung soll den einzelnen Orientierungshilfe sein und mehr Sicherheit im Verhalten jeder und jedes einzelnen bringen.
Es ist Aufgabe aller sich im Haus befindlichen Personen, zum Wohlbefinden in der Schule beizutragen, auch zum Schutz der Personen und des Eigentums dieser, sowie des gemeinschaftlichen Schuleigentums.
Vorrangige Kriterien sind ein verantwortungsvoller respektvoller Umgang miteinander, verantwortlicher Umgang mit dem Schulinventar, und die Gewährleistung der Ausbildungs- und Erziehungsprozesse.
Unsere Schule ist Trägerin des Umweltzeichens. In diesem Sinne ist uns auch Gesundheit ein Anliegen und wir achten auf gesunde Ernährung.
Der Geltungsbereich der Hausordnung erstreckt sich auf alle Räumlichkeiten
des Schulgebäudes und des Freigeländes, sowie auf Schulveranstaltungen und
schulbezogene Veranstaltungen.
Grundlage der Hausordnung/Verhaltensvereinbarung ist der § 43 und §44 des SchUG.
1. Zwischenmenschlicher Umgang:
An unserer Schule pflegen alle Beteiligten einen respektvollen verständnisvollen und eigenverantwortlichen Umgang.
Es ist uns zum Beispiel wichtig, einander zu bitten, einander etwas vorzuschlagen, nach kreativen Lösungen zu suchen, und uns gestaltend weiterzuentwickeln, als einzelne Personen, wie als Schulwesen.
Wir legen unser Augenmerk darauf, einzeln, sowie im Klassenverband und in der ganzen Schule, unsere jeweiligen Arbeitsziele zu erreichen. Fehler passieren in jedem Lern- und Arbeitsprozess. Sie sind ein Produkt von Versuch und Irrtum, niemals aber ein Grund, jemanden persönlich deshalb in Misskredit zu bringen oder zu demütigen.
Wenn es zum Streit kommt, werden die Regeln der Fairness eingehalten. BeobachterInnen sollen nach Möglichkeit helfen, die Situation zu entschärfen. Sehen sie sich außer Stande, holen sie Hilfe.
2. Pünktlichkeit
Um die Unterrichtszeit bestmöglich nutzen zu können, bemühen sich alle um Pünktlichkeit.
3. Garderobe
Mäntel, Jacken und Straßenschuhe werden in den Klassengarderoben aufbewahrt. Allgemeine Hausschuhpflicht gibt es nicht, es steht aber jeder/jedem frei, sich für die Arbeitszeit eigenes Schuhwerk in die Schule mitzunehmen. Schuhe mit Sohlen, die schwarze Striche auf den PVC-Böden hinterlassen, sind durch Hausschuhe zu ersetzen. Die Schule übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände und Wertsachen, diese werden von den SchülerInnen selbst beaufsichtigt und in den jeweiligen Unterrichtsraum mitgenommen.
4. Pausen
In der großen Pause verlassen die UnterstufenschülerInnen der 1. 2. und 3. Klassen die Räume. Diese werden abgesperrt und gelüftet. Bei zweimaligem Läuten gibt es eine Hofpause. Der Sportplatz kann genützt werden, wofür es eine eigene Regelung gibt.
Das Laufen auf den Stiegen, das Rutschen auf dem Geländer und das Sitzen auf den Fensterbänken ist zu gefährlich und daher zu unterlassen.
Bei Bewegung und Ballspielen in den Pausen ist auch auf die ruhebedürftigen SchülerInnen Rücksicht zu nehmen.
Mobiltelefone sind während des Unterrichtes abzuschalten.
Musikabspielgeräte sind nur in den Pausen auf
Zimmerlautstärke erlaubt. Beim Läuten zur Stunde werden sie abgeschaltet, um
sich auf den Unterricht vorbereiten zu können.
Das Fahren mit Rollerskater, Scooter und Skateboard ist nicht erlaubt.
Während der Unterrichtszeit dürfen die SchülerInnen ohne Genehmigung einer Lehrperson das Schulgelände nicht verlassen.
5. Rauchen und Alkoholkonsum
Das Rauchen ist auf der gesamten Schulliegenschaft generell verboten. Alkoholkonsum ist auf dem gesamten Schulgelände während der Unterrichtszeit verboten. Bei erklärten, besonderen Anlässen gehen wir verantwortungsvoll mit alkoholischen Getränken um.
6. Sauberkeit im Schulgebäude
Jede/r entsorgt ihren/seinen Müll selbst. Wir tragen auch für unsere Umwelt Verantwortung, und trennen daher unseren Müll. Aus demselben Grund achten wir beim Lüften darauf, dass stoßgelüftet wird und dass die Beleuchtung nur so lange als notwendig eingeschaltet ist.
Den eigenen Platz hält jede/r selbst sauber. Sessel werden nach Unterrichtsende auf den Tisch gestellt, damit das Reinigungsteam den Boden säubern kann.
Die Tafel wird zum Ende des Unterrichts nass gereinigt und die Klasse aufgeräumt.
Gäste eines Klassenraumes gehen achtsam mit allem um.
7. Sachbeschädigung:
Wir gehen achtsamen mit allen Geräten und Einrichtungsgegenständen um.
Sollte trotzdem etwas kaputt gehen, ist dies einer Lehrperson zu melden. Bei einer mutwilligen Beschädigung ist der Schaden nach Möglichkeit wieder gut zu machen.
8. Öffnungszeiten der Schule
Das Schulhaus ist für alle ab 7 Uhr 30 geöffnet. SchülerInnen, die früher kommen, erhalten eine Einlasskarte und können mit dieser das Schulhaus schon um 7 Uhr, bzw. um 7 Uhr 15 betreten.
Das Schulgebäude wird um 17 Uhr geschlossen. Bis dahin steht den OberstufenschülerInnen ein dafür vorgesehener Raum zur Verfügung.
UnterstufenschülerInnen, die nach Ende des Unterrichts noch im Gebäude sind, müssen sich für Tagesschulheim oder Nachmittagsbetreuung anmelden.
9. Sonderräume:
In den Informatiksälen, im Sprachenzentrum, in der Bibliothek, in den Musiksälen, im Karl Böhm Saal und in den Turnsälen ist das Mitnehmen und Konsumieren von Speisen und Getränken nicht erlaubt. Hier gelten eigene Regelungen.
Beschluss
Die Hausordnung wurde am 19.06.2006 vom Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen. Sie ist bis auf Widerruf gültig.